Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Allgemeines

1. Definitionen

1.1. "W-ProCon": Würth Promotional Concepts AG, Aspermontstrasse 1, CH-7004 Chur

1.2. "Kunde": Die natürliche oder juristische Person, mit welcher W-ProCon einen Vertrag abgeschlossen hat.

1.3. "Vertrag": Eine gestützt auf diese Bedingungen von W-ProCon erstellte Offerte oder Auftragsbestätigung bzw. eine separate, schriftliche und von W-ProCon und dem Kunden unterzeichnete Vertragsurkunde, welche diese Bedingungen ausdrücklich einschliesst.

1.4. "Produkt": Gegenstände, die von W-ProCon geliefert werden.

1.5. "Dienstleistungen": Von W-ProCon im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Kunden erbrachte (Neben-) Leistungen, welche nicht Produkte sind.

2. Preise / Währung

2.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise und Gebühren netto (exkl. MWSt.) und fest bis zur Leistungserbringung.

2.2. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 1'000.-.

2.3. Die Preise für Produkte verstehen sich exkl. Verpackungs- und Transportkosten.

2.4. Bei periodisch anfallenden Gebühren ist W-ProCon berechtigt, diese jeweils auf das Jahresende unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 1 Monat anzupassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag vorzeitig auf den Zeitpunkt der Gebührenanpassung schriftlich kündigen.

2.5. Sofern nicht abweichend vereinbart, verstehen sich alle Preise und Gebühren in CHF (Schweizer Franken).

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, jeweils innert 30 (dreissig) Tagen netto nach Rechnungsstellung zu leisten. Für verspätete Zahlung wird ohne vorgängige Mahnung ein Verzugszins in der Höhe von 6% berechnet.

3.2. Bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins durch den Kunden hat W-ProCon insbesondere das Recht, jederzeit nach Ansetzung einer Nachfrist von 30 (dreissig) Tagen die Leistungserfüllung zu unterbrechen bzw. vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.

3.3. W-ProCon behält sich in allen Fällen vor, eine Bankgarantie zu verlangen oder die Lieferung per Nachnahme zu versenden. Im Weiteren bleiben die gelieferten Produkte bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von W-ProCon. Der Kunde ermächtigt W-ProCon hiermit, diesen Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

Die Gefahr geht mit Absenden der Ware ab W-Procon auf den Käufer über. Kommt beim Versand zu Verzögerungen, welche der Käufer zu verantworten hat, geht die Gefahr schon ab dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft des zu liefernden Produkts auf den Käufer über.

5. Geistiges Eigentum (Marken, Patente, Designs, etc.)

5.1. Jegliches geistige Eigentum, inklusive Dokumentation, welches allfällig zusammen mit einem Produkt oder (als) Dienstleistung geliefert wird, bleibt ausschliesslich im Eigentum von W-ProCon oder deren Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt lediglich ein nicht-ausschliessliches, unübertragbares Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums.

5.2. Verletzung von geistigem Eigentum

Der Kunde verpflichtet sich, W-ProCon ohne Verzug über Ansprüche zu benachrichtigen, die aus der Verletzung von geistigem Eigentum infolge Verwendung der Produkte und der Dokumentation geltend gemacht werden. W-ProCon behält sich Massnahmen zur Verteidigung sowie zu Vergleichsverhandlungen ausdrücklich vor. Sollte der Kunde zu Kosten und/oder Schadenersatzleistungen wegen Verletzung von geistigem Eigentum infolge unveränderter Verwendung der Produkte und der Dokumentation verurteilt werden, übernimmt W-ProCon diese Auslagen bis zur Höhe des für das entsprechende Produkt vereinbarten Preises (inkl. allfälliger Nutzungsgebühr). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Geheimhaltung

6.1. Sämtliche Informationen über Produkte und Dienstleistungen von W-ProCon sind als Geschäftsgeheimnis von W-ProCon zu betrachten und vom Kunden mit allen geeigneten Mitteln zu schützen. Insbesondere dürfen eventuell abgegebene Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

6.2. Soweit W-ProCon im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Kenntnis von Informationen des Kunden erhält, die dieser schriftlich als vertraulich bezeichnet, gilt der obige Absatz sinngemäss auch für W-ProCon.

7. Haftung

7.1. Für Personen- und Sachschaden des Kunden, welchen W-ProCon vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat, haftet W-ProCon im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zu maximal 500'000 (fünfhunderttausend) EURO, es sei denn, dass eine weiter gehende Versicherungsdeckung besteht.

7.2. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst W-ProCon die Haftung für Hilfspersonen, indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter oder sonstige Vermögensschäden aus. Die Haftung aus der Produktehaftpflicht bleibt unberührt.

7.3. W-ProCon haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die durch die Nichtanwendung einer dem Kunden mitgeteilten Änderung und/oder Ergänzung eines Produkts oder der Dokumentation entstehen. Dasselbe gilt für Verletzungen, die durch den Gebrauch der Produkte zusammen mit nicht von W-ProCon spezifizierten Produkten entstehen.

Produkte

8. Lieferung

8.1. Die jeweils geltenden Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und W-ProCon abgeschlossenen Vertrag. Die Lieferfristen verlängern sich, wenn Unterlagen des Kunden, Vorauszahlungen, notwendige Bewilligungen etc. nicht rechtzeitig bei W-ProCon eintreffen oder der Kunde ein anderweitiges Verschulden trifft.

8.2. Allfällige Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens ein Viertel der vertraglich festgelegten Lieferfrist) vom Vertrag zurückzutreten. Eine allfällige Haftung wegen Lieferverzugs richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 7 (Haftung). Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

8.3. Produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen sind im Umfang von 10 % möglich.

9. Beanstandungen/Mängelrügen

9.1. Der Kunde hat die Lieferung sofort zu prüfen und Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen.

9.2. Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.

10. Garantie/Gewährleistung

10.1. Alle Produkte, die nachgewiesenermassen erheblich von der vertragsgemässen Ausführung abweichen oder infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar wird, werden von W-ProCon kostenlos nach eigener Wahl ausgetauscht oder ausgebessert. In diesem Rahmen werden die Wandelungs- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen.

10.2. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger oder allgemein unsachgemässer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die W-ProCon nicht zu vertreten hat. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter Änderungen oder Reparaturen an einem Produkt vornimmt.

10.3. Für Produkte beträgt die Garantiefrist, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate nach Lieferung. Die Garantiefrist für ersetzte oder reparierte Produkte läuft grundsätzlich gleichzeitig mit derjenigen für die ursprünglich gelieferten Produkte ab, wobei für die ersetzten oder reparierten Produkte in jedem Fall eine Garantiefrist von 1 Monat als vereinbart gilt.

10.4. Kann ein Mangel an einem Produkt oder ein Fehler an einer Dienstleistung seitens W-ProCon nicht innert 15 Wochen nach Anzeige nachgebessert werden, hat der Kunde, sofern ihm die Annahme des mangelhaften Produkts zu einem geminderten Preis nicht zuzumuten ist, ausdrücklich das Recht, die Wandelung geltend zu machen.

10.5. Für Produkte von Drittlieferanten gelten ausschliesslich die vom entsprechenden Lieferanten abgegebenen Garantien. Dies gilt für Leistungsumfang, Garantiefrist, Rücktrittsrecht und alle weiteren Rechte des Kunden.

10.6. Die obigen Garantiebestimmungen sind abschliessend. Weitere Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht. Allfällige Haftungsansprüche des Kunden ergeben sich ausschliesslich aus Ziffer 7 (Haftung).

11. Weiterverkauf/Ausfuhr

11.1. Soweit die Ausfuhr der gelieferten Produkte nach geltendem Recht untersagt ist, geht dieses Verbot auf den Kunden über und ist bei jedem Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, sich strikte an die Ausfuhrbestimmungen der USA zu halten. Er ermächtigt W-ProCon ausdrücklich, den amerikanischen Behörden gegenüber sämtliche in diesem Zusammenhang erforderlichen Angaben über den Kunden zu machen.

Dienstleistungen

12. Pflichten des Kunden

12.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Produkt nicht verändert wird. Wenn die vom Kunden verlangten Dienstleistungen keine Pflege des Produktes beinhalten, dann erfolgen Renovationen gegen gesonderte Berechnung. Produkte, die verändert wurden, ohne dass die schriftliche Zustimmung von W-ProCon vorher eingeholt wurde, erfüllen die Voraussetzung für die Erbringung von Dienstleistungen durch W-ProCon nicht.

Falls W-ProCon nachweisen kann, dass das angezeigte Problem nicht auf der Funktionsstörung eines Produktes beruht, behält sich W-ProCon das Recht vor, dem Kunden die aufgewendete Zeit und das verbrauchte Material in Rechnung zu stellen.

13. Garantie

13.1. W-ProCon wendet bei der Erbringung von Dienstleistungen die nötige Sorgfalt an. Für Dienstleistungen beträgt die Garantiefrist, sofern nicht anders vereinbart, 1 Woche nach Erbringung. Dem Kunden steht gegebenenfalls das Recht auf Nachbesserung zu.

13.2. Kann eine mangelhafte Dienstleistung seitens W-ProCon nicht innert 30 Tagen nach Anzeige nachgebessert werden, hat der Kunde, sofern ihm die Annahme der mangelhaften Dienstleistung nicht zuzumuten ist, das Recht, vom Vertrag für die entsprechende Dienstleistung zurückzutreten.

13.3. Die obigen Garantiebestimmungen sind abschliessend. Weitere Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht. Allfällige Haftungsansprüche des Kunden ergeben sich ausschliesslich aus Ziffer 7 (Haftung).

14. Kündigung von Dauerdienstleistungen

14.1. Die schriftliche Kündigung von Dauerdienstleistungen kann beidseitig unter Einhaltung einer sechsmonatigen Mitteilungsfrist erfolgen, erstmals auf das Ende der vereinbarten Mindestdauer.

14.2. Beide Parteien können den Vertrag auf eine Dauerdienstleistung wegen Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten durch die jeweils andere Partei wie folgt vorzeitig kündigen:

(a) bei Verstoss gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, wenn auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der gerügte Verstoss nicht behoben wird;

(b) bei Zahlungsunfähigkeit, wenn entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gegen die Partei ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder beantragt oder mangels Aktiven abgewiesen wird, oder wenn die Partei irgendwelche andere oder vergleichbare Vorkehrungen zu Gunsten ihrer Gläubiger trifft.

Schlussbestimmungen

15. Vollständigkeit des Vertrages/Wirksamkeit

15.1. Die vorliegenden Bedingungen stellen die vollständigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und können nur schriftlich durch beide Parteien geändert werden.

15.2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist dabei so umzudeuten, auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

16. Abtretung

16.1. W-ProCon ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte zu beauftragen.

16.2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von W-ProCon abtreten oder übertragen.

17. Soziale Verantwortung

17.1 Grundlagen der Anforderungen

Die Anforderungen haben folgende Leitlinien internationaler Organisationen zur Grundlage: im Bereich Soziales, die UNO Allgemeine Erklärung zu den Menschenrechten. Im Bereich Kinderarbeit, die UNO Konvention über Rechte des Kindes. Im Bereich Umweltschutz, die Charta für langfristig tragfähige Entwicklung der ICC. Im Bereich Recht, die internationalen und nationalen Rechtsordnungen, Vereinbarungen und Regelungen. Die Geschäftsgrundsätze von „Transparency International" zur Bekämpfung von Korruption.

17.2 Die Anforderungen im Einzelnen

Soziales Verhalten und ArbeitsbedingungenW-ProCon setzt sich bei ihren Lieferanten für gesundheitlich unbedenkliche und sichere Arbeitsbedingungen ein. W-ProCon verpflichtet ihre Lieferanten, den Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes zu bezahlen. W-ProCon verlangt von ihren Lieferanten, keinen Gebrauch von Kinderarbeit zu machen und auf Zwangsarbeit zu verzichten und verlangt dies auch von dessen Zu- und Unterlieferanten. Massgeblich für die Beurteilung des Tatbestandes der Kinderarbeit ist die UNO Konvention über Rechte des Kindes, selbst dann, wenn diese von landesrechtlichen Vorschriften und Gepflogenheiten des Produktionsortes abweichen sollte.

17.3 Umweltschutz

W-ProCon verpflichtet ihre Lieferanten, ihre Produktion so auszurichten, dass Abfallstoffe und Emissionen in Erde, Luft und Wasser möglichst vermieden werden. Die Lieferanten verpflichten sich W-ProCon gegenüber, mit allen Rohstoffen und Chemikalien verantwortungsvoll umzugehen, um die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Sie sichern W-ProCon weiter zu, gefährliche oder bedenkliche Abfälle in einer umwelttechnischen sicheren und verantwortungsvollen Art und Weise zu entsorgen. Schliesslich verlangt W-ProCon von ihren Lieferanten, dass in deren Produkten keine für den Menschen schädlichen oder gefährlichen Stoffe eingesetzt werden und dass die Massgaben und Gesetze des jeweiligen Produktionslandes beobachtet werden.

17.4 Recht und Gesetz

W-ProCon versichert dem Kunden, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sowohl nationale als auch internationale Regeln und Gesetze einzuhalten. W-ProCon verpflichtet sich im Sinne von „Transparency International" in ihrem Einflussbereich Korruption zu unterbinden.

18. Datenschutz

W-ProCon hält sich beim Umgang mit Kundendaten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an diejenigen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Kunde stimmt zu, dass W-ProCon im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere zwecks Leistungsverbesserung, Abwicklung der Kundenbeziehung oder zu Inkassozwecken, Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben kann. W-ProCon darf Kundendaten auch zu Marketingzwecken für sich und ausgewählte Partnerfirmen verwenden, soweit der Kunde die Verwendung nicht ausdrücklich untersagt hat.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

19.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. W-ProCon ist jedoch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht ins Recht zu fassen.

19.2 Für die Beziehung zwischen der W-ProCon und dem Kunden gilt ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts.

 

 

 

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